Q&A: Muß ein Discounter preisreduzierte Ware verkaufen, wenn diese im Markt so offen angeboten wird ?
Frage von Forexstrategie24: Muß ein Discounter preisreduzierte Ware verkaufen, wenn diese im Markt so offen angeboten wird ?
Ich war heute in einem nicht näher bezeichneten gelb/roten Discounter. Dort, wo ich stets hoffe mehr Netto vom Brutto zu bekommen als bei meinem Arbeitgeber. In Erwartung wohl neuer Tiefkühlware wurden 5kg Hafermastgans das Stück statt zum Preis von 17,88 Euro reduziert für 12 Euro angeboten. Es ist Montag Nachmittag – an der Kasse wies man mich zurück mit der Begründung, die Zentrale hätte den Preis noch nicht bestätigt. Allerdings hatte diese Filiale den Preis schon seit vergangenen Samstag ausgezeichnet. Wegen dieser Gans fuhr ich extra 15km bis zu diesem Markt. Ich bin der Meinung, daß ich als Kunde die Ware zu dem Preis erhalten sollte, wie sie im Markt öffentlich als Kaufangebot herumliegt. Bin ich im Recht ?
Hinzufügen möchte ich noch, daß mittels der wochenendlichen Werbungsbeilagen mit ihren ” Preiswert-Highlights ” uns Kunden in die Märkte locken sollen, in der begründeten Hoffnung, daß wir neben dem offerierten Schnäppchen noch viele andere Dinge in den Warenkorb legen. Oftmals sind diese “Offerten” schon binnen weniger Stunden am Montag ausverkauft – und es kommen die ganze Woche über noch Kunden in den Markt vergeblich auf der Suche nach diesen Billigheimern. Davon profitiert die gesamte Branche – ich sage – gerechte Preise für Erzeuger ( Milch etc. ) und Schluß mit dieser Verarsche am eigenen Volk !
Weiß Jemand Rat – ich geh morgen jedenfalls wieder zur Öffnnung um 8 in diesen Markt. Liegt “meine” Gans dort immernoch zu diesem Preis in der Truhe als mich verlockendes Kaufangebot – schlage ich zu, und nur mein Mann bringt mich vor Weihnachten noch weg aus dem Kassenbereich . . . in diesem Sinne . . man darf gern kaufen, sollte aber nicht sich verkaufen lassen !
Beste Antwort:
Answer by Wilken
Ausschlaggebend ist der Preis, der an der Kühltruhe oder an der Ware klebt.
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Gepostet in Reduzierter preis | 3 Kommentare »


26.01.2012 um 07:17
Wenn die Kassiererin einen anderen Preis nennt, dann hast Du Pech gehabt.
Es gibt KEIN Recht, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu erhalten, wenn ein Fehler der Firma vorliegt.
Einzig möglich wäre eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb – aber das ist natürlich nicht so sinnvoll bei kleinen Beträgen.
Weiterhin könnte man die Verbraucherberatung informieren.
26.01.2012 um 07:23
In den Werbeprospekten steht aber meist auch dabei: “solange der Vorrat reicht”. Da kann man schon mal Pech haben, wenn eben die verbilligte Ware schon weg ist.
26.01.2012 um 07:45
Ein Kaufvertrag entsteht nach § 433 BGB durch Angebot und Annahme, d.h. ein Vertragspartner gibt ein Angebot ab, der andere nimmt es an und dadurch haben wir den Kaufvertrag.
Ein Angebot muss direkt an eine bestimmte Person gerichtet werden. Rechtlich gelten allgemeine Werbung und Preisauszeichnungen nicht als Angebot, da diese an die Allgemeinheit gerichtet sind. Somit liegt damit kein Angebot vor, sondern man spricht juristisch von einer “Einladung ein Angebot abzugeben”.
Wenn du also die Preisauszeichnung auf der Gans siehst, wirst du dazu eingeladen ein Angebot abzugeben. Wenn du die Gans auf das Band an der Kasse legst, gibst du das Angebot ab, die Gans zu dem Preis zu kaufen. Wenn die Kassiererin die Ware scannt, nimmt sie den Angebot an und es kommt zum Kaufvertrag. Wenn sie das nicht macht und dir einen höheren Preis nennt, dann lehnt sie dein Angebot ab und gibt ein neues Angebot ab, das du annehmen musst. Wenn du das nicht tust, entsteht kein Kaufvertrag.
Das war jetzt alles sehr juristisch.
Um es kurz zu machen: Der Markt muss dir die Gans nicht zum ausgezeichneten Preis geben. Er hat keine Verpflichtung dazu.